(27.07.2021, Stellungnahme: Otto Mansdörfer) Mit dem Mobilitätskonzept der Stadt Bretten liegt ein Handlungsprogramm vor uns, mit dessen Hilfe wir für unsere Stadt in den nächsten zehn Jahren jede Menge Lebensqualität im öffentlichen Raum, auf Straßen und Plätzen hinzugewinnen können. Aus diesem Programm erwachsen viele größere und kleinere Bau- und Organisationsbeschlüsse, um die Fortbewegung in der Stadt auf weniger belastende Weise als in den letzten Jahrzehnten eingeübt, möglich zu machen.
Gegliedert in fünf Handlungsfelder wird eine Vielzahl von Schritten und Maßnahmen aufgezeigt, wie der Fuß- und Radverkehr aus der Nische herausgeholt werden kann, wie Stadtbahn- und Busverkehr zur attraktiven Alternative zum PKW werden kann, wie Autoverkehr auch mit weniger Flächen abgewickelt werden kann und wie durch kluge Synthese und Verkehrsmanagement alle Verkehrsträger besser miteinander verknüpft werden können.
Das alles kostet Geld und es wird nicht allzu schnell gehen, unsere auf das Auto fixierte Lebensumwelt aufzubrechen und zu einem sehr viel breiteren Ansatz bei der Wahl unserer alltäglichen Verkehrsmittel zu kommen.
Lassen Sie mich einige spezifische Punkte herausgreifen:
Beim Fußgängerverkehr muss der Fokus auf den Hauptfußwegen zur Innenstadt und bei den Laufwegen zu den Stadtbahnhaltestellen liegen.
Der Radverkehr erweist sich mittlerweile als das Handlungsfeld, in dem am meisten geht, einmal unter finanziellem Blickwinkel durch mehrere Förderprogramme von Land und Bund. Es ist aber insgesamt auch das Handlungsfeld, in dem Rat und Verwaltung mittlerweile an Fortschritten wirklich interessiert sind. Dabei tun sich auch immer wieder überraschende Optionen auf, wie z.B. durch die Möglichkeit, beim Neubau der B35-Eisenbahn-Unterführung bei Diedelsheim den Radweg unten mit den Schienen hindurchzuführen.
Das innerstädtische Bussystem steht ganz vorne beim Handlungsfeld ÖPNV. Die Modelle des KVV sind vielversprechend. Auch der Stadtbahnausbau geht voran, der 15-Minutentakt nach Karlsruhe ist in Sichtweite, perspektivisch bekommen wir mit der Zabergäubahn einen weiteren Linienast hinaus in unser Einzugsgebiet. Der Haltestellenumbau ist in vollem Gang. Einzig die volle Zweigleisigkeit der S4 im Stadtgebiet Bretten muss noch planerisch angeschoben werden.
Sind wir in den ersten drei Handlungsfeldern erfolgreich, wird sich das Handlungsfeld Kfz-Verkehr zu einem schrumpfenden Handlungsbereich entwickeln – was aus Gründen des Klimaschutzes zwingend ist. Es ist unsere feste Überzeugung, dass es erreichbar ist, die täglichen 50.000 Autofahrten in der Stadt auf 25.000 herunter zu drücken – mit Push- und Pullmaßnahmen, wie es im Mobilitätskonzept aufgezeigt wird. Damit muss einher gehen, an vielen Stellen in der Stadt die Straßenquerschnitte nach der 30:40:30-Regel neu zu gestalten, d.h. zwischen zwei Hauswänden gehören 40% den Fahrbahnen und beidseitig je 30% den sozialen Funktionen der Straße, der Begrünung und dem (angenehmen) Aufenthalt. Um es zuzuspitzen: Es muss in der Stadt ohne Zweifel die Erreichbarkeit für den Autoverkehr gegeben sein, wir brauchen aber keinen Autobahnzubringer zur Sporgassentiefgarage. Beim ruhenden Verkehr geht es vor allem darum, das straßenbegleitende Parken auf Gehwegen zurückzudrängen. Herausragend schlechtes Beispiel: äußere Weißhofer Straße zwischen Heilbronner Straße und Breitenbachweg.
Um das alles sinnvoll miteinander zu verzahnen brauchen wir – wie im Handlungsfeld Mobilitätsmanagement aufgezeigt – einen oder eine Mobilitätsmanager(in) in der Verwaltung. Es muss jemand sein, der über die Grenzen der Verkehrssektoren hinaus blickt und systemische Lösungen entwickelt. Dies ist unser erster Haushaltsantrag für 2022.
Mit dem Mobilitätskonzept steht für all das jetzt ein prall gefüllter Werkzeugkasten bereit. Greifen wir beherzt hinein und gehen wir an die Umsetzung.
Volle Zustimmung von unserer Seite!
30.06.21 - Bretten wird Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)! Dem Antrag unserer GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, diesen Beitritt vorzubereiten, folgte der Gemeinderat einstimmig.
Mit - leider nur knapper- Mehrheit stimmte der Rat dem erneuten Prüfauftrag zu, nochmals die direkte Querung des Radwegs von Büchig in die Kernstadt über die B35 zu prüfen. Hintergrund ist das aktuelle Sonderprogramms „Stadt und Land“ des Bundesverkehrsministeriums, das hohe Fördersummen für diese Querung in Aussicht stellt. Die Querung ermöglicht den Radfahrenden den direkten und einfachen Weg in die Kernstadt, was erfahrungsgemäß die Hürden senkt, sich für das Verkehrsmittel "Rad" zu entscheiden und damit weniger Autos auf den Straßen zu haben. Dass dieses Anliegen eine "Steuerverschwendung" sein soll, und noch nicht mal einen "Prüfauftrag" verdient, wie die Gegner argumentieren, zeigt einmal mehr, wie schwer es die überfällige Verkehrswende in Bretten hat.
Zum Lesen/Laden der Anträge bitte auf die Bilder klicken:
(02.03.2021) - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
seit weit mehr als 10 Jahren versucht die Stadt Bretten die städtebauliche Kahlschlagfläche Sporgasse, die aus den 1970er Jahren stammt, wieder mit städtischem Leben zu erfüllen. Dies bedeutete stets, dass dieser Standort seiner Lagequalität entsprechend mit publikumsorientierten Einrichtungen ausgestattet werden muss.
Nach Shoppingcenter und Gesundheitsparkhaus auf der Brachfläche geschah die weitere Herangehensweise auf der städtebaulichen Schiene unter Leitung von Prof. Baldauf. Mit großer Mehrheit legte der Gemeinderat 2017 zwei Baukörper mit einem dazwischen liegenliegenden Platz fest. Diese Festlegung gilt noch heute. Einrichtungen der Gesundheitsversorgung blieben im 1. Bauabschnitt im Vordergrund, um die ärztliche Versorgung Brettens langfristig zu sichern – eine Aufgabe, die den Kommunen erst in den letzten 10 Jahren zugewachsen ist.
Obwohl Sieger im Investorenwettbewerb konnte die Fa. Weisenburger mit den Ärzten nicht umgehen und gab das Projekt auf. Wir GRÜNE sehen jetzt im Engagement der Kommunalbau GmbH, die ein ganzes Bündel Mietverträge in kurzer Zeit zustande gebracht hat, eine positive Entwicklung. Die vom Gemeinderat gesetzten Bedingungen sind erfüllt. Das Projekt kann starten. Jeder gewerbliche Investor würde – mit diesen Verträgen in der Hand – genauso entscheiden. Man muss manchmal die Pferde wechseln, um zum Ziel zu kommen.
Das Ziel ist eine publikumsorientierte Bebauung der Sporgassenbrache insgesamt. Es muss deshalb in diesem Jahr noch weiter gehen mit der Planung von Mediathek und Kultursaal auf dem 2. Bauabschnitt.
Unseres Erachtens sind die teilweise nachvollziehbaren, vor allem aber auch die durchaus zahlreichen nicht belegten Einwände gegen das Projekt widerlegt. Besonders die Mitglieder einer Fraktion müssen aufpassen, dass sie nicht – entgegen ihrer Fraktionsbezeichnung – zu Architekten des Stillstands in dieser Stadt werden.
Einen Konflikt mit dem Ärztehaus an der Rechbergklinik sehen wir nicht. Beide Einrichtungen werden mit ihren jeweiligen Schwerpunkten friedlich miteinander funktionieren.
Die für die Bauzeit vorgesehenen Vorkehrungen für den Einzelhandel halten wir in einem Punkt noch für unvollständig. Alle Verkehrsmittel müssen für eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt nutzbar gemacht werden, nicht nur der Autoverkehr. Dazu gehören z.B. weitere Fahrradständer für die Fußgängerzone.
Wir GRÜNE wollen, dass die Kahlschlagswunde Sporgasse aus dem letzten Jahrhundert endlich geschlossen wird – und zwar nutzbringend für die gesamte Innenstadt.Wir stimmen der Vorlage in allen Punkten zu.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
der Antrag unserer Fraktion, hier in unserer Stadt einen Klimaschutzprozess einzuleiten und damit unseren Beitrag zur Einhaltung des 1,5°-Zieles bei der Klimaerwärmung zu leisten, stammt vom 24. Oktober 2019. Coronabedingt rutschte der zwischenzeitlich angesetzte Klimaworkshop vom März 2020 in den Oktober. Es war gut, dass er stattgefunden hat, weil darin einmal in aller Breite die kommunalen Handlungsansätze aufgezeigt, zum anderen aber auch die Verknüpfungen mit übergeordneten Klimaschutzmaßnahmen sichtbar gemacht wurden.
Die heute aufliegende Verwaltungsvorlage greift große Teile der Anliegen unseres Antrags auf: Bretten tritt dem Klimaschutzpakt des Landes bei, stellt eine Klimaschutzbeauftrage ein, beteiligt sich am European Energy Award und bringt die Wärmeplanung voran. Gerade das letzte Thema ist von enormer Wichtigkeit, stammt doch der Hauptanteil des ausgestoßenen CO2 (und zwar in jeder Stadt) aus der Gebäudeheizung im Bestand. Hier hat Bretten – und zwar die Stadtwerke – in der Vergangenheit bereits einiges geleistet, ohne dass darüber viele Worte gemacht worden sind.
Für alle diese Aktivitäten gibt es reichlich Fördermittel von Land und Bund, so dass die allfällige Frage nach dem Geld wenig Kopfzerbrechen bereitet
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Perspektiven zur CO2-Einsparung können wir gut mitgehen und begrüßen diese sehr. Eine gewisse Nebelbank liegt noch darauf, wie sich die Klimaschutzstrategie im kommunalen Alltag, bei Baugebieten und Mobilität oder im kommunalem Hochbau auswirkt. Hierzu brauchen wir festgelegte Handlungsgrundsätze. Ein Beispiel: Die Stadt sollte sich dazu bekennen, künftig bei ihren eigenen Baumaßnahmen den energieintensiven Betonbau zurückzudrängen und stärker auf den modernen konstruktiven Holzbau zu setzen.
Handlungsbedarf besteht weiterhin auf dem Feld der Klimaanpassung – wir werden trotz aller Anstrengungen mit heißerem Wetter umgehen müssen. Die Stichworte hier sind Entsiegelung, Begrünung und Kampf gegen die Schottergärten. So erwarten wir z.B. ein Fortbildungsseminar für die Brettener Landschaftsgärtner, in dem die Alternativen zu Schottergärten zur Marktreife gebracht werden. Es muss eine höhere Niederschlagswassergebühr für befestigte Freiflächen diskutiert werden, um Entsiegelung voranzubringen. Wir stellen hierzu in Kürze einen Antrag. Der Gebührenhebel war schon immer ein wirksames Instrument.
Insgesamt machen wir jetzt in Bretten mit diesen Beschlüssen einen Sprung nach vorne – es ist ein Sprung ins Wasser, um klimapolitisch schwimmen zu lernen – wir sind sicher, dass wir das in den nächsten Jahren auch gemeinsam schaffen werden.
Unser Antrag vom 24. Oktober 2019 ist damit für erledigt zu erklären.
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
Das Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Sporgasse war bisher komplex und aufwändig. Wir haben dazu die Begleitung des renommierten Büros Baldauf in Anspruch genommen, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchlaufen und für die Durchführung und Finanzierung des 1. Bauabschnitts den Investor Weisenburger beauftragt.
Immer wieder gerieten planerische Entwicklungen an der Sporgasse in kritische Phasen. Dies ist auch jetzt der Fall. Der Investor Weisenburger ist aus dem Projekt ausgestiegen, weil es ihm nicht gelungen ist, Mietverträge mit potentiellen Nutzern, vor allem den Ärzten abzuschließen. Dies kündigte sich seit geraumer Zeit an und hier ist der erste Kritikpunkt anzubringen. Warum hat die Verwaltungsspitze nicht früher interveniert, als immer mehr offenbar wurde, dass das Projekt in schweres Fahrwasser gerät?
Die jetzige starke Anspannung im Projektablauf entsteht jedoch nicht aus den zähen Abläufen im Hochbau über der Erde, der Brandherd liegt in der Tiefgarage darunter, die mit einer Sanierungsförderung von bis zu 873.000 € gebaut werden soll: Nur mit äußerster Anstrengung aller Beteiligten kann die Tiefgarage bis zum Ende des Sanierungszeitraums fertiggestellt werden – Bedingung für den vollen Zuschuss. Hier bringt sich erst jetzt auch das Stadtbauamt tatkräftig ein.
Bei näherer Betrachtung wird ein weiteres Dilemma deutlich: Von Anfang an wurde der 1. Bauabschnitt von der Verwaltungsspitze als „Gesundheitszentrum“ überhöht und zur Schicksalsfrage der Brettener Stadtentwicklung hochstilisiert. Das hat postwendend dazu geführt, dass der Werdegang des Projekts ausschließlich an jedem Hüsteln der interessierten Ärzteschaft gemessen wurde und Gerüchte über die Standortüberlegungen von Arzt X oder Y in der Öffentlichkeit als Tiefschläge gegen den 1. Bauabschnitt umgeschmiedet werden konnten. In dieser Vorlage heißt der 1. Bauabschnitt richtigerweise „Dienstleistungszentrum mit Ärzten“ Dies hätte von Anfang an so sein sollen.
In der Vorlage charakterisiert die Verwaltung den 2. Bauabschnitt als Wohnbebauung. Das sollte sie korrigieren. Große Teile des Gemeinderats wollen dort die neue Mediathek und einen Kultursaal sehen.
Die Verwaltung schlägt jetzt eine Realisierung des 1. Bauabschnitts durch die Kommunalbau GmbH vor. Die städtische Gesellschaft kann das, daran besteht kein Zweifel. Vorteil jetzt: Das enge Korsett des „Gesundheitszentrums“ ist weg – ein Lichtblick. Sicheren Grund unter den Füßen hat auch die Kommunalbau aber erst, wenn aus den Letters of Intend Mietverträge für das Dienstleistungszentrum geworden sind.
Ein weiterer Aspekt: Der Klimawandel schreitet fort und damit muss das Gebäude und der neue Stadtplatz den stadtklimatischen Anforderungen der Zukunft genügen – was bisher kaum beachtet wurde. Das heißt für uns: Das Gebäude muss im Energieverbrauch die geltende ENEV deutlich unterbieten und in allen Ausbaugewerken am Klimaschutz orientiert sein. Das gilt auch für alle weiteren Hochbauten auf dem Gesamtareal. So können z.B. die Mediathek und der Kultursaal als moderner konstruktiver Holzbau entstehen. Und – der öffentliche Stadtplatz daneben darf kein sommerlicher Backofen werden, sondern muss zu zwei Dritteln begrünt werden. Das sind für uns sehr wichtige Kriterien in den weiteren Entscheidungen.
Die entscheidende Frage lautet jetzt: Weitermachen mit dem Investor Kommunalbau oder hinschmeißen und alles bisher Erarbeitete vom Tisch fegen? Es gibt nicht wenige Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, die diese zweite Handlungsoption verlockend finden. Reinen Tisch machen, alles zurück auf los, wir stellen uns wieder auf den Asphalt des Sporgassenparkplatzes und fangen neu an zu denken. Nur – was für neue Ideen sind denn im Raum? Randbebauung, Parkdeck, alte massive Bebauungskonzepte … alles irgendwie schon mal gehört und zu den Akten gelegt. Ein altes Brettener Sprichwort lautet: Jeder Gemeinderat darf sich in seiner fünfjährigen Amtszeit einmal mit der Sporgasse beschäftigen. Ich habe das schon dreimal gemacht, ein viertes Mal finde ich nicht sehr reizvoll – nicht zuletzt, weil es den Gemeinderat in den Augen der Bevölkerung zu einem unfähigen Gremium abstempelt.
Könnte man nicht einen Schritt zurückgehen, das Gebäude kippen, nur die Tiefgarage bauen und oberirdisch neu überlegen? Dagegen spricht: Das oberirdische Gebäude hat das einstimmige Votum des Gemeinderats und es muss durch die Tiefgarage hindurch gegründet werden. Beide Dinge hängen fest zusammen. Somit haben wir ein fatales Dominospiel: Kippt das Dienstleistungszentrum, kippt auch die Tiefgarage aus Gründen des Zeitablaufs – ohne Tiefgarage wird dem hochgelobten städtebaulichen Konzept von Prof. Baldauf die Grundlage entzogen, es gibt keinen öffentlichen Platz mit Freitreppe und keinen 2. Bauabschnitt mit Mediathek und Kultursaal. Das Ergebnis ist ein sicherlich drei- bis vierjähriger Stillstand an der Sporgasse – und der nächste Gemeinderat darf sich wieder dran versuchen.
Das ist der Preis, den wir zahlen, wenn die Überdrüssigkeit am Projekt und das daraus entstandene Bauchgefühl jetzt die Oberhand gewinnen.
Wir GRÜNE haben die Beweggründe derjenigen, die das Projekt jetzt kritisch sehen, intensiv abgewogen. Wir haben als Fraktion sehr um unsere Entscheidung gerungen und die Argumente der Kritiker gewürdigt.
Am Ende sehen wir aber keinen wirklichen Gewinn für die Stadt, wenn wir das Projekt Sporgasse jetzt auf den Müll werfen. In der Abwägung halten wir es für besser, die Projektstruktur – wie in der Vorlage vorgeschlagen – zu verändern. Wir sollten heute die Freigabe für die entscheidenden Anstrengungen geben. Noch fassen wir keinen Baubeschluss. Der kommt erst noch, wenn alle Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
(17.06.2020) - Unsere GRÜNE Ratsfraktion hat gestern einen Antrag für ein Konzept zur Umgestaltung der Einmündung der Sporgasse in die Weißhofer Straße bei der Stadtverwaltung eingereicht. Wir fordern den Erhalt des Böckle-Hauses, der mit einer geänderten, verkehrsberuhigenden Verkehrsgestaltung möglich wäre.
(Sept. 2019) - Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Begründung:
Radwege sollen ihre Nutzer sicher dahin führen, wo diese hinwollen. Dies ist im Falle der Kernstadt das Stadtzentrum. Auf keinem der auf die Kernstadt zuführenden Radwege gelangen Radfahrer*innen bislang sicher bis zum Rand der Altstadt. Die ersten Beratungen zum Mobilitätskonzept im Projektbeirat haben die hohe Bedeutung dieses Sachverhalts unterstrichen.
Die direkte Führung des Nord-Radwegs (aus Richtung Büchig) zur Straße „Am Hagdorn“ greift eine jahrhundertelang vorhandene Wegeverbindung wieder auf, die in den 1970er Jahren vom Straßenbaulastträger Bund einfach gekappt wurde („Kaiserlindenweg“). Deshalb besteht eine Mitwirkungspflicht des RP Karlsruhe.
Die Bedeutung des Nord-Radwegs wird noch wachsen, wenn im Zuge der Flurbereinigung Neibsheim/Büchig in Kürze die Fortsetzung ab Abzweig Büchig in Richtung Kraichtal entlang der K 3503 gebaut wird. Darüber hinaus verbessert die Unterführung die Zugänglichkeit der nördlichen Feldflur für die Naherholung der Kernstadtbewohner*innen.
Bei der Finanzierung der Maßnahme kann die Stadt Bretten Zuschüsse sowohl aus dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz als auch aus der Nationalen Klimaschutzinitiative / Kommunalrichtlinie (Bund; Programmlaufzeit bis 31.12.2022) erhalten. Beide Zuschüsse sind kumulierbar. Das bedeutet, dass ein sehr hoher Zuschussanteil möglich ist. Dies wird vom Radverkehrsmanager des Landkreises Karlsruhe, Herrn Angelo Castellano, ausdrücklich bestätigt.
Wir bitten um Behandlung des Antrags in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.
(12.03.2019) Vor einiger Zeit ist es der Stadt gelungen, die unbebaute Fläche zwischen Weißach und Saarstraße zu erwerben. Da der Gemeinderat fraktionsübergreifend durchgängige Grünzüge entlang der innerstädtischen Bachläufe fordert, steht jetzt das Tor offen, in diesem Abschnitt einen Meilenstein zu setzen. Die Verwaltung ist jedoch in dieser Sache nicht erkennbar tätig.
Fraktionssprecher Otto Mansdörfer sieht deshalb Entscheidungsbedarf des Gemeinderats: "Der Gemeinderat muss seinen klaren Willen äußern, dieses Areal zur dauerhaften Grünfläche zu machen. Deshalb unser Antrag." Die Fraktion befürchtet, dass bei länger andauernder Ungewissheit die Fläche zum Gegenstand von Bauspekulationen wird und die Investoren im Rathaus ein- und ausgehen. In Zeiten des Klimawandels brauche die dicht bebaute Kernstadt mehr grüne Lungen. Die Ausgestaltung des Areals zur Grünfläche eröffne, so Mansdörfer, weitreichende Möglichkeiten, den Bachlauf neu zu gestalten, Hochwassersicherheit herzustellen und den seit Jahren festzustellenden Unterspülungen an den gegenüberliegenden Grundstücken abzuhelfen.
Die Insekten in unseren Ökosystemen nehmen ab – das kann jeder Autofahrer im Sommer an seiner „sauberen“ Windschutzscheibe feststellen. Als Folgeeffekt geht den Vögeln die Nahrung aus. Als Hauptbetroffene stehen aber wir Menschen am Ende der Wirkungskette: Ohne Insekten keine Bestäubung! Das bedeutet keine Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Kirschen usw. In China, wo in der Vergangenheit weitaus hemmungsloser mit der Giftspritze Landwirtschaft betrieben wurde als bei uns, hocken inzwischen Menschen mit dem Pinselchen auf der Leiter und bestäuben Obstblüten.
In der EU ist das Totalherbizid Glyphosat im Einsatz, um die Äcker restlos „sauber“ von „Unkraut“ zu halten. In Getreidefeldern gibt es deshalb z.B. kaum Klatschmohn oder Kornblumen – Ausnahme Biolandwirtschaft.
Glyphosat aus dem Verkehr zu ziehen, ist eine Sache. Zusammen mit der Freien Wähler Vereinigung haben wir GRÜNE versucht, ein Glyphosatverbot in die städtischen Pachtverträge hineinzuschreiben. Dies ist leider gescheitert, da die Verträge bis 2025 festgeschrieben sind.
Deshalb sind wir – wieder gemeinsam mit FWV – darangegangen, die Nahrungsgrundlage für die Insekten grundsätzlich zu verbreitern, indem wir eine städtische Förderung von Blühstreifen beantragt haben. Blühstreifen gibt es bereits nach dem FAKT-Programm von EU und Land Baden-Württemberg, es sind aber zu wenige und die Regelungen sind zu starr.
Unser Antrag „Komblü“ setzt gezielt auf Blühstreifen-Saatgut, das auf Bienen und Wildbienen ausgerichtet ist – wer etwas für Bienen tut, hilft dabei auch vielen anderen Insekten. Zum Einsatz kommen soll z.B. die „Veitshöchheimer Bienenweide“ und Wildbienenmischungen von Syringa. Die finanzielle Entschädigung der Landwirte für das Anlegen der kommunalen Blühstreifen haben wir höher angesetzt als bei Fakt – ein Landwirt soll pro ha Blühstreifen 800 € erhalten. Damit wird der Anreiz, das auch zu tun, wesentlich erhöht.
Für den Haushalt 2019 haben wir für Komblü 40.000 € beantragt. Damit könnten 50 ha Blühstreifen angelegt werden. Dazu würden 30 ha FAKT-Blühstreifen kommen, da die Förderung so angelegt ist, dass die Landwirte einen Anteil FAKT-Streifen beibehalten müssen.
Wir hoffen, dass der Gemeinderat am 27. November unserem Antrag folgt.
Hier der Antrag von GRÜNEN und FWV im Detail:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Gemeinderatsfraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN und die FWV-Fraktion stellen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtisches Förderprogramm („KomBlü“) zur vermehrten Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen der Brettener Gemarkungen aufzulegen. Ziel des Programms solle es sein, in der ackerbaudominierten Brettener Feldflur die Nahrungsgrundlagen der Insekten zu erhalten und zu verbreitern. Insbesondere sollen Wild- und Honigbienen begünstigt werden.
Im Einzelnen soll das Programm folgende Eckpunkte enthalten:
1. Die in kommunaler Trägerschaft geförderten Flächen (KomBlü-Flächen) werden nach der de-minimis-Regelung ausschließlich durch die Stadt Bretten gefördert. Eine Doppelförderung durch FAKT (EU/Land Baden-Württemberg) oder reinen EU-Greening-Programmen ist nicht zulässig.
2. Die KomBlü-Flächen sind auf derselben Fläche für maximal fünf Jahre anzulegen. Damit findet keine automatische Umwandlung in Dauergrünland statt. Die Flächen können anschließend wieder als Ackerland genutzt werden.
3. Die auf den KomBlü-Flächen auszubringenden Saatgutmischungen werden von der Stadt Bretten vorgegeben. Nach Vorgaben der Stadt sollen bevorzugt die Veitshöchheimer Bienenweide, eine von der Hochschule Nürtingen derzeit entwickelte Wildbienen-Mischung oder eine andere Wildbienenmischung eingesät werden. Zulässig sind auch die FAKT-Mischungen.
4. Auf den KomBlü-Flächen findet keine Düngung und kein Pestizideinsatz statt. KomBlü-Flächen sind mindestens auf zwei Jahre anzulegen.
5. Eine Nutzung des Aufwuchses der KomBlüh-Flächen ist nicht zulässig. Ziel ist, der Insektenwelt ein durchgängiges Blühpflanzenangebot während der gesamten Vegetationsperiode bereitzustellen. Weitere Zielsetzung ist, die Flächen für das Niederwild (Rebhühner, Fasane etc.) als Deckung und Ruhezonen anzubieten.
6. Das Anlegen von KomBlü-Flächen wird von der Stadt Bretten mit 800,- Euro/ha und Jahr gefördert. Die Förderung erhöht sich um 50,- Euro/ha, wenn KomBlü-Flächen entlang von Siedlungsrändern angelegt werden. Dies gilt bis zu einer Tiefe von 50 Metern. Die Förderung erhöht sich um 80,- Euro, wenn die Flächen ökologische Vernetzungslinien aufnehmen und Biotope verbinden, die in der Brettener Biotopvernetzungsplanung vorgegeben sind.
7. Eine städtische Förderung ist gebunden an den Nachweis des Antragstellers, dass er im Umfang von 60 % der beantragten KomBlü-Flächen im gleichen Jahr auch Blühstreifen nach dem FAKT-Programm anlegt. Damit wird ein reiner Umstieg von FAKT auf KomBlü verhindert.
8. Die Stadt stellt für das Förderprogramm KomBlü 40.000 Euro in den Haushalt 2019 und den Folgejahren ein. Bei der Vergabe der Fördermittel gilt das Windhundprinzip. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und Planungssicherheit für die Landwirte ist die Förderung haushalterisch dauerhaft auszulegen.
Mit dem Mitteleinsatz von 40.000 Euro können rund 50 ha Blühflächen gefördert werden. Hinzu kommen durch die Koppelung mit FAKT ca. 30 ha FAKT-Flächen.
Begründung
Die ursprünglichen Anträge der Fraktionen GRÜNE und FWV – gestellt im März 2018 –hatten das Ziel, den Einsatz von Glyphosat auf städtischen Pachtflächen zu beenden. Da die städtischen Pachtverträge jedoch keine Änderungsklausel enthalten, kann auf die Bewirtschaftung dieser Flächen frühestens im Jahr 2025 nach Auslaufen der derzeitigen Verträge eingewirkt werden.
In Gesprächen mit Brettener Landwirten, an denen auch der Brettener NABU beteiligt war, kristallisierte sich deshalb der Ansatz heraus, die Nahrungsbasis der Insektenwelt durch das vermehrte Anlegen von Blühstreifen in der Feldflur zeitnäher zu verbessern. Von den Landwirten wurde hierzu Bereitschaft signalisiert. Sie wiesen aber gleichzeitig auf die engen Vorgaben des vorhandenen FAKT-Programms (Land/EU) in der Bewirtschaftung hin, die ein Eingehen auf bestimmte zu förderndeTierarten (z.B. Ausrichten von Saatgutmischungen auf Wildbienen) nicht zulassen.
In Gesprächen von NABU und GRÜNEN mit dem Leiter des Landwirtschaftsamtes Bruchsal, Herrn Dr. Kraft, am 25. Juli 2018, wurde die Fördersituation für Blühstreifen grundlegend erörtert. Dabei wurde von Herrn Dr. Kraft die rechtliche Zulässigkeit kommunaler Blühstreifen-Förderung im Rahmen der de-minimis-Regelung unterstrichen, wenn keine Doppelförderung stattfindet. Bretten wäre auch nicht die erste Gemeinde, die eine solche Förderung auflegt.
Honig- und Wildbienen sind für das ökologische Gleichgewicht, aber auch für die Bestäubung zahlreicher Nutzpflanzen unabdingbar notwendig. Da das Insektensterben unstrittig ist und in Gemeinderat und Verwaltung in den letzten Monaten die grundsätzliche Bereitschaft erkennbar war, auf diesem Feld zu handeln, haben sich die Fraktionen GRÜNE und FWV entschlossen, mit diesem interfraktionellen Antrag einen gangbaren Weg hin zu einer kommunalen Förderung von Blühstreifen in Bretten aufzuzeigen. Der NABU Bretten unterstützt diese Vorgehensweise ausdrücklich.
Otto Mansdörfer Bernd Diernberger
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN FWV-Fraktion
(07.11.2018) Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 06.11.18, hat die GRÜNE Gemeinderatsfraktion einen großen Erfolg erzielt. Der Antrag unserer Fraktion, ein kommunalpolitisches Wohnungsbauförderprogramm aufzulegen und damit für mehr günstigen Wohnraum in Bretten zu sorgen, wurde einstimmig gebilligt.
Die Verwaltung hat den Antrag in ein solides - und in dieser Form für Kommunen unserer Größenordnung auch nahezu einmaliges - Wohnbauförderprogramm, verknüpft mit "baulandpolitischen Grundsätzen", auf den Weg gebracht. Die GRÜNE Fraktion dankt dafür sehr herzlich.
Bei der LDK der Baden-Württembergischen Grünen in Konstanz wurde u.a. eine Wohnraumoffensive beschlossen. Wir sind der Meinung, dass das von uns initiierte Programm sich in diesen Beschluss bestens einfügt. Wir hoffen auf Nachahmer in anderen Kommunen des Landes.
Außerdem zeigt uns dieser Vorgang: Kommunalpolitik kann etwas bewirken! Auch wenn wir als GRÜNE in den Räten häufig immer noch besonders dicke Bretter bohren müssen: es lohnt sich. Dies ist für und eine zweite wichtige Botschaft angesichts der nahenden Kommunalwahl.
Anträge der Verwaltung:
1. Der Gemeinderat befürwortet die Überlegungen zur Sicherung der katholischen Altenhilfe am Standort Bretten und zur Anschlussverwendung der Bestandsimmobilie "St. Laurentius".
2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde und dem Caritasverband Ettlingen e.V. mit den geschilderten Inhalten zu.
Stellungnahme der GRÜNEN:
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
es gäbe zu diesem Top wirklich sehr viel zu sagen. Wir werden uns auf die Essentials konzentrieren, auf die es jetzt ankommt.
Wir wollen die Verwaltung beauftragen, in diesem Sinne weiterzuarbeiten, Unterschriften unter das Papier zu kriegen und die Basis für eine Zukunftsperspektive von St. Laurentius zu legen. Wir stimmen zu!
Anträge der Verwaltung:
1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zur sechsten Änderung des o.a. Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschl. Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
2. Die Verwaltung wird mit der zügigen Abwicklung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Stellungnahme der GRÜNEN:
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
Die Umwidmung des Mellert-Fibron-Areals in eine höherwertige Nutzung betreibt der Gemeinderat seit mehr als 10 Jahren. Wir machen Urbanes Gebiet also nicht für Frau Hürten.ürtenHürten Millionen von Euro wurden aufgewendet, um das Areal frei zu räumen für neue Nutzungen. Seit diesem Jahr ist es möglich, Urbanes Gebiet auszuweisen. Gegenüber dem Mischgebiet, das wir bisher favorisiert haben, hat es den Vorteil einer höheren Dichte und eines nicht festgelegten Anteils zwischen Wohnen und Gewerbe.
Wir billigen heute den Vorentwurf der B-Plan-Änderung. Damit werden die Träger öffentlicher Belange erst in die Lage versetzt, qualifiziert die Randbedingungen der Planung auszuleuchten und uns ihre verschiedenen Stellungnahmen zu geben. Erst wenn dies über die Bühne ist, sehen wir genauer, was alles zu beachten ist.
Also - wer heute jetzt die Zustimmung scheut, wie das Springpferd vor dem Hindernis, erhält in den nächsten Wochen keineswegs mehr Klarheit, sondern verbleibt in Unwissenheit über die weiteren Anforderungen, die an diesen B-Plan gestellt werden.
Die Einstufung als Urbanes Gebiet erlaubt weitaus höhere Grundstückserlöse, als im jetzigen Zustand des Gewerbegebiets. Dies relativiert die notwendigen Aufwendungen für die Lärmschutzwand. Auch wenn auf die 900.000 € noch was obendrauf kommt, wird die Gesamtrechnung nicht negativ. Es ist deshalb abwegig, isoliert auf die Kosten der Lärmschutzwand zu starren. Erst in der Gesamtschau wird ein Schuh draus.
Wir sind ausdrücklich dafür, in diesem Gebiet – an geeigneten Stellen - auch Wohnen anzusiedeln. Das ist mit der Lärmschutzwand möglich. Damit ist auch ein Pflegeheim möglich – aber darauf bin ich vorhin eingegangen. Wichtig ist das Wohnen deshalb, weil wir GRÜNE kein nach Feierabend ausgestorbenes Gewerbeareal wollen. Überall rücken Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammen – auch Bretten sollte sich dem nicht verschließen. Die Perspektive sind mehrgeschossige Gebäude mit Dienstleistungsnutzung und eingestreutem Wohnen.
Es ist im lebhaften Interesse der Stadt, das Mellert-Fibron-Areal wie vorgeschlagen zu entwickeln. Ein Rückfall in eine biedere eingeschossige Gewerbenutzung mit Büro vorne, Halle dahinter und noch dahinter eine sog. Erweiterungsfläche, wo die Brennessel wachsen, wäre das allerdümmste, was wir dort unten tun könnten. Denken wir immer dran: 200m weiter machen wir Seeburger-Campus vom Feinsten. Also jetzt bitte vorwärts!
In der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2017 wurde der Eckwertebeschluss für 2018 eingebracht und die Jahresabschlüsse der Städtischen Wohnbau und der Stadtwerke beschlossen. Alles in allem: Die finanzielle Entwicklung ist in allen Bereichen durchaus positiv.
Für die Grüne Fraktion führte Stadtrat Harald Müller aus, dass den Vorgaben für den Eckwertebeschluss 2018 bedenkenlos zugestimmt werden kann. „Zum einen, weil zum wiederholten Male die geltenden Steuersätze unverändert bestehen bleiben können, - auch wenn aus Gründen der aktuellen Rechtslage die Gebührensätze angepasst werden müssen, - und zum anderen, weil trotz anderslautenden Prognosen aus den vergangenen Jahren für unsere Finanzentwicklung nun doch keine Neuverschuldung ausgelöst wird.“
Um satte 5,3 Millionen Euro liegen die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2018 über denen der Planzahlen 2017. Dies verschafft Spielraum für den weiteren Abbau der Verschuldung und für zusätzliche Mittel zur Verbesserung und Stärkung der Brettener Infrastruktur: Harald Müller nannte Beispielhaft die Bebauung des Sporgassenparkplatzes, die Weiterentwicklung von Kindergartenplätzen, die Sanierung von Schulgebäuden, die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und - besonders dringlich – die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. In diesem Zusammenhang mahnte die Grüne Fraktion die Weiterentwicklung des Baugebiets „Katzhälde“ an, das nun schon 17 Monate auf Halde liegt.
Auch der Jahresabschluss der Städtischen Wohnungsbau GmbH für das Geschäftsjahr 2016 ist ein erfreuliches Ereignis, bringt er immerhin einen Jahresüberschuss in Höhe von 467.066,83 € auf die Habenseite der GmbH. Außerdem verbesserte sich die Eigenkapitalausstattung durch den erwirtschafteten Überschuss und durch die Einbringung eines weiteren Grundstückes durch die Stadt Bretten auf 7.88 Mio. Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 35,1 %.
„Dies war nicht immer so und hat auch seine Geschichte, die ähnlich wie bei den Stadtwerken mit viel Arbeit, Fleiß und Beharrlichkeit verbunden ist.“, sagte Harald Müller. Gleichzeitig gehört zu dem Konzept der Sanierung, dass die Gesellschaft in der Vergangenheit zum Zwecke der Sanierung seit Jahren Eigentumswohnungen aus dem Bestand verkauft, um das Sanierungsziel zu erreichen.
Die Grüne Fraktion ist der Meinung, dass die Städtische Wohnungsbau nun an einem Punkt angelangt ist, ab dem es nicht mehr erforderlich und vor allem nicht mehr sinnvoll ist, weiterhin Wohnungen aus dem Bestand zu verkaufen, fehlen diese Wohnungen doch letztendlich bei der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.
Es ist deshalb zu begrüßen, wenn der Fokus in den nächsten Jahren wieder mehr auf die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum gerichtet wird.ist keine Zeit mehr zu verlieren, denn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist auch in Bretten enorm groß und wurde in den vergangenen Jahren vernachlässigt.
Der im Geschäftsjahr 2016 erzielte Jahresüberschuss der Stadtwerke Bretten GmbH in Höhe von 1,8 Mio. Euro ist der beste Beweis dafür, dass sich die Stadtwerke Bretten nach einigen eher mageren Jahren 2013 und 2014 erfolgreich in den Energiemarkt zurückgekämpft haben.
Nachdem bereits für das vorausgegangene Geschäftsjahr 2015 wieder rote Zahlen von knapp über einer Million Eure geschrieben wurden, hat sich dies im Jahr 2016 stabilisiert. Wenn die Prognosen stimmen, wird auch das laufende Geschäftsjahr 2017 und das darauffolgende Jahr 2018 wieder positive Zahlen aufweisen können, wenn auch nicht in der selber Größenordnung wie in den zurückliegenden 2 Jahren.
Dass dies nicht von alleine oder durch Zauberhand geschehen ist, versteht sich von alleine. Umstrukturierungsmaßnahmen, Sparmaßnahmen, genaue Beobachtung der Geschäftsentwicklung und dadurch schnelle Korrekturen von Fehlverhalten waren der Grundstock für eine bessere Entwicklung. Für diese gute Grundlagenarbeit gebührt der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, aber auch jedem einzelnen Mitarbeiter der Stadtwerke unser Dank.
3005.2017 - Über die Förderung des Wohnungsbaus in Bretten - insbesondere des sozialen Wohnungsbaus - wurde im Gemeinderat schon oft gesprochen. Passiert ist bisher nichts, das Thema kommt nicht vorwärts. Deshalb stellen wir GRÜNE jetzt den Antrag eines kommunalen Wohnungsbau-Förderprogramms.
Er enthält fünf Punkte, die an den wichtigen aktuellen wohnungspolitischen und stadtentwicklungspolitischen Handlungserfordernissen ansetzen. Ziel des Antrags ist es, im Gemeinderat am Ende ein Paket von Instrumenten zu beschließen, mit denen wir als Stadt im Sinne des Allgemeinwohls auf den Wohnungsmarkt einwirken können.
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm für Bretten zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen. Hierin sind folgende Gesichtspunkte aufzunehmen:
1. Um den Bau sozial geförderter Wohnungen – auch durch andere Bauträger als die Städtische Wohnungsbau GmbH – in Gang zusetzen, wird eine kommunale Zuschussförderung von
gewährt. Der Ankauf von Belegungsrechten in Bestandswohnungen wird mit
gefördert. Die Landesförderung ist zusätzlich zwingend in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Bretten fördert pro Haushaltsjahr auf diese Weise maximal 25 Wohnungen. Es gilt das Windhundverfahren.
2. Die Stadt Bretten vergibt gemeindeeigene Baugrundstücke (einschließlich der Baugrundstücke der städtischen Gesellschaften) zum Bau von Mehrfamilienhäusern nur noch unter der Bedingung, dass 30 % der realisierten Wohnfläche als sozial geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Die Förderung nach 1. kann hierfür in Anspruch genommen werden.
3. Die Stadt Bretten vergibt gemeindeeigene Baugrundstücke (einschließlich der Baugrundstücke der städtischen Gesellschaften) zum Bau von Dienstleistungs-Objekten nur noch unter der Bedingung, dass auf 30 % der Bruttogeschossfläche Wohnnutzung entsteht. Entgegenstehendes Planungsrecht passt die Stadt an den angestrebten Nutzungsmix an (z.B. künftig „Urbanes Gebiet“ nach novellierter BauNVO).
4. Die verbilligte Abgabe von städtischen Baugrundstücken an Familien zum Bau von Einfamilienhäusern/Reihenhäusern wird ersetzt durch einen Kaufpreiszuschuss zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder von Baugrundstücken durch Familien – unabhängig, ob es sich um Neubau oder um Gebrauchtimmobilien handelt. Die bisherigen sozial-orientierten Vergabekriterien der Wohnbauplätze sollen hierauf übertragen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die angemessene Höhe eines Kaufpreiszuschusses zu ermitteln – ausgehend von der derzeitigen Bauplatz-Familienförderung. Bei Erwerb von Bestandsimmobilien oder Baulückengrundstücken durch Familien innerhalb der Brettener Altstadt oder innerhalb der alten Dorfkerne in den Stadtteilen gilt der doppelte Fördersatz. Die Geltungsbereiche dieser erhöhten Förderung sind von der Verwaltung abzugrenzen.
5. Die Stadt Bretten entwickelt zusammen mit in Bretten tätigen Bauträgern ein Verfahren, mit dem die Stadt Eigentum an privaten Baugrundstücken oder privatem Rohbauland erwerben kann und dem Veräußerer dabei anstatt Geld den (zeitgleichen oder künftigen) Erwerb einer Immobilie anbietet und organisiert. Hierzu sind diesbezügliche Optionsverträge mit Bauträgern zu entwickeln. Mit diesem Instrumentarium soll die Verkaufszurückhaltung privater Eigentümer bei Grund und Boden, die durch die fehlende Anlagemöglichkeit von Geldentschädigungen am Kapitalmarkt bewirkt wird, abgebaut werden.
Begründung
Zu 1.
Die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch das Land beinhaltet in hohem Maße
Zinsverbilligungen. Dies ist in der derzeitigen Niedrigzinsphase wenig attraktiv und führt
nicht zu einem auskömmlichen wirtschaftlichen Ausgleich der langfristigen Mietpreisbindung,
die Wohnungsbauunternehmen eingehen müssen, wenn sie sozial gebundenen
Wohnraum anbieten. Erst mit einer zusätzlichen kommunalen Zuschussförderung gelingt
es, Wohnungsbauunternehmen dazu zu bewegen, geförderte Wohnungen zu bauen. Dies
belegen Beispiele mehrerer Städte.
Zu 2.
Ist die Stadt Bretten Grundeigentümer, sollte sie den dadurch gegebenen maximalen Einfluss durch privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Erwerber im Sinne des geförderten Wohnungsbaus auch durchsetzen und dem Allgemeinwohl Geltung verschaffen.
Zu 3.
Wohnen und Dienstleistungsnutzung sind weitgehend miteinander verträglich. Dienstleistungsareale sollten künftig nur noch als mit Wohnen gemischte Bauflächen entwickelt werden. Dabei kann es sich um frei finanzierten oder um geförderten Wohnungsbau handeln.
Zu 4.
Die bisherige Bauplatz-Familienförderung steuert die Wohnstandorte von Familien so, dass diese sich vorrangig in peripheren Neubaugebieten ansiedeln. Dort entstehen bislang demografisch einheitliche Bevölkerungsstrukturen, die jeweils gleichzeitig durch alle Lebenszyklusphasen gehen (Kinder – Empty Nest – Alterung). Andererseits sucht die Stadt dringend nach Wegen, die Ortskerne neu zu beleben und Inseln demografischer Überalterung zu vermeiden. Deshalb muss die enge Fixierung der Familienförderung auf Bauplätze auf-gebrochen und insbesondere die Ansiedlung von Familien mit Kindern in den Ortskernen hoch gefördert werden.
Zu 5.
Die fehlenden Anlagemöglichkeiten von Geldentschädigungen am Kapitalmarkt behindern den städtischen Grunderwerb häufig. Deshalb muss nach neuen Wegen gesucht werden, Grundstückseigentümern an Stelle von Geld Immobilieneigentum als Ersatz anzubieten. Ein Instrumentarium hierfür muss und kann entwickelt werden. Die Verwaltung soll hierfür die Möglichkeiten und Grenzen kreativ ausloten.
GR-Sitzung am 26.07.2016 - Stellungnahme zum TOP 24 „Fußverkehrs-Check Bretten - Vorlage des Abschlussberichtes" (Harald Müller)
Wir Grüne finden den Anstoß des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in den Kommunen zu fördern, äußerst lobenswert. Ist doch das Zufußgehen nicht nur umwelt- und sozialverträglich, sondern darüber hinaus auch gesund. Und wenn wir wieder mehr Wege mittels unseren Beinen gehen würden, wären auch die innerörtlichen Straßen weniger belastet.
Insofern finden wir es bedauerlich, dass dieser Tagesordnungspunkt hier in den Offenlagen als kleine Randnotiz erscheint. Wir hätten es gut gefunden, wenn die Verfasser dieses sehr interessanten und aufschlussreichen Berichtes die Möglichkeit gehabt hätten, dem Gremium und der Öffentlichkeit dies hier in geraffter Form vorzustellen.
Auf jeden Fall bedanken wir uns für die vielen guten Vorschläge und Anregungen, die hier in diesem Bericht – sowohl für die Kernstadt als auch für die einzelnen Stadtteile – zusammengetragen wurden.
Dank auch an dieser Stelle den Bürgerinnen und Bürger, die an den einzelnen Besprechungen und Begehungen teilgenommen haben.
Und wenn es dann - hoffentlich in naher Zukunft - zur Umsetzung der einen oder anderen Maßnahme kommt, sollten wir uns nicht scheuen, auch mal für „kurze Fußwegverbindungen“ großzügig zu investieren. Denn wenn wir den innerörtlichen Straßenverkehr reduzieren wollen, müssen wir zusätzliche kurze, attraktive und sichere Fußwegverbindungen schaffen, aber auch bestehende ausbauen.
An guten Vorschlägen mangelt es jedenfalls nicht.
Weitere Informationen: https://vm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=9488
GR-Sitzung am 22.03.2016 Stellungnahme zum TOP 1 „Sicherung der medizinischen Versorgung, Sporgasse“ (Otto Mansdörfer)
Mit dem Projekt Gesundheitszentrum hat die Verwaltung sicherlich ein wichtiges Thema der Brettener Stadtentwicklung aufgegriffen. Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Versorgung in Bretten auch künftig sicherzustellen, gehört zweifelsfrei zur kommunalen Daseinsvorsorge. Mit dem Standortvorschlag Sporgasse – gekoppelt mit einer Investorenplanung wurde jedoch bei vielen Brettenern ein anderer Gedankengang ausgelöst – was tun wir mit der größten Freifläche im zentralen Stadtgebiet?
Der Vorschlag Gesundheitszentrum mit großem Parkhaus ist – auch nach Nachbesserungen – in den Augen vieler Brettener keine Antwort auf ihre städtebaulich gestellte Frage „Was passiert sinnvollerweise mit der großen Freifläche?“ Weiterlesen
27.01.2015 - Gemeinderatssitzung
TOP 2: Neubau der Grünen Moschee - Standortentscheidung
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
die Verwaltung schlägt uns heute vor, den Standortbeschluss für den Neubau einer DITIB-Moschee vom 25.02.2014 aufzuheben. Dieser damalige Beschluss wurde mit sehr großer Mehrheit unter Mitwirkung aller Fraktionen des Hauses für den Standort Pforzheimer Straße im Konsens gefasst. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Jetzt legt uns die Verwaltung – zusätzlich zur Aufhebung des bisherigen Beschlusses – einen Beschlussantrag für das Gleisdreieck vor.
Wir GRÜNE sehen überhaupt keine Veranlassung, die Entscheidung vom 25.02.2014 zu revidieren. Es gibt keine neuen Gesichtspunkte in der Sache. (...) Stellungnahme in voller Länge lesen: hier