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Bedenke das Ende...

(Brettener Woche 22.12.2021) Mit einer Mehrheit von 12 gegen 10 Stimmen hat der Gemeinderat am vergangenen Dienstag eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer abgelehnt, obwohl die letzte Anpassung fast 10 Jahre zurückliegt. Die vorgeschlagene Anhebung würde – bezogen auf den Zeitraum – zu moderaten Mehrkosten für Bürger*innen und Gewerbetreibende führen. Anlass für die Verwaltung, die Erhöhung für 2022 vorzuschlagen, ist die Unterdeckung des Ergebnishaushalts von rund 4 Mio €, also der laufenden Ausgaben der Gemeinde und nicht der Investitionen. Einfach ein paar Baumaßnahmen im Jahr 2022 zu unterlassen, löst das Problem nicht.

Während sich die Ablehnenden unter der CDU über ihre Motive ausschwiegen, wurden als Gründe für die Ablehnung von den Wortführern bei Aktiven, FDP und AfD angeführt, eine Erhöhung „passe nicht in die Zeit“ oder würde „das falsche Signal aussenden“ – alles Argumente aus der Spielkiste der Symbolpolitik. Wir haben als gesamter Gemeinderat nicht die Aufgabe, für gute Stimmung bei den einen oder anderen zu sorgen. Es ist vielmehr unsere Pflicht, eine ordentliche Haushaltsführung in der Gemeinde sicher zu stellen. Nur in diesem Rahmen ist es legitim, zur Gestaltung der Stadt auch Haushaltsanträge aus der Mitte des Gemeinderats zu stellen.

Eine Kommune muss sich aus ihren Einnahmen finanzieren. Anders als Unternehmen kann sie aber nicht einfach ihre „Preise“ im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Sie erhält auch keine Tariferhöhungen wie die Arbeitnehmer*innen. Ein Euro des Jahres 2012 ist heute nur noch 90 Cent wert. Der einzige Weg, die Kaufkraft der Kommune zu erhalten, sind Hebesatzanpassungen von Zeit zu Zeit. In den letzten 10 Jahren hat Bretten de facto auf Steuereinnahmen verzichtet.

Was passiert jetzt? Die Erwartung von OB Wolff, in den Haushaltsberatungen könne der Ergebnishaushalt so abgespeckt werden, dass das alles wieder passt, trügt. Sparrunden im Ergebnishaushalt führen zu kläglichen Resultaten, weil sofort die aktuellen Leistungen der Kommune an die Bürger*innen in Rede stehen und alle Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde zu streichen wären: Vereins- und Jugendförderung, Jugendgemeinderat, Mittel für die Ortsverwaltungen, Städtepartnerschaften, Heimat- und Kulturpflege, ÖPNV, Grünanlagen, Kinderspielplätze usw.

Bewegt sich der Gemeinderat nicht, wird uns das Regierungspräsidium deutlich auf nicht ausgeschöpfte Einnahmeoptionen hinweisen und den Haushalt nicht genehmigen. Dann ist Schluss mit Symbolpolitik!

Trotz dieser wenig erfreulichen Entwicklungen im Haushaltsbereich wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedliches und entspanntes Weihnachtsfest und Glück und Wohlergehen im Jahr 2022.

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak

Südwestumgehung: Verkehrsbelastung der Wilhelmstraße bleibt so wie heute

(BreWo 24.11.2021) - Mit einer Südwestumgehung der B 294 fahren 2035 auf der Wilhelmstraße etwa genau so viele Kfz in 24 Stunden wie heute, nämlich rund 19.600. Und auf der neuen Trasse über den Rechberg fahren weitere 11.100 Kfz/24 h – neu induzierter Verkehr, den es heute nicht gibt.

Das ist – nimmt man die rosarote Brille ab – das ernüchternde Fazit der Präsentationen am vergangenen Dienstag. Das Büro Köhler & Leutwein hat wie folgt gerechnet: Prognose-Nullfall 2035 (heutiges Straßennetz): Wilhelmstraße 24.400, Entlastung durch Umgehung: -3.900 – damit am Ende wieder 20.500. Ist das Sinn und Zweck einer Ortsumgehung??? Am Rande: In der Georg-Wörner-Straße fahren mit Umgehung ca. 1.000 Autos mehr als heute.

Der einzige Lichtblick ist die Reduzierung des Schwerverkehrs auf der Wilhelmstraße. Die alltäglichen Staus auf dieser Achse werden dagegen erhalten bleiben. Dass Bretten durch die Umgehungsstraße nicht entlastet wird, bereitet den Planern im Regierungspräsidium kein Kopfzerbrechen. Ihre Aufgabe ist es – wie im Bundesverkehrswegeplan nachzulesen und in der Sitzung von Herrn Speer und Herrn Wößner ausdrücklich bestätigt –, dem überörtlichen Verkehr den Weg zu bahnen. Die Entlastung Brettens ist dabei kein besonderes Anliegen. Damit ist einmal mehr offen bestätigt, dass die SW-Umgehung gar kein „wohltätiges Geschenk“ an die Stadt Bretten ist, sondern nur die Fernverkehrsachse Bruchsal – Pforzheim Nord stärken soll.

Interessant sind die weiteren Ausführungen von Herrn Wammetsberger (Köhler & Leutwein). Im Bewusstsein, dass die Zahlen auf der Wilhelmstraße für 2035 mit Umgehung höchst unbefriedigend sind, hat er weitere Szenarien gerechnet und Maßnahmen von Gartenschau, Mobilitätskonzept und Anpassung des Modal Split mit einbezogen. Mit diesen „Daumenschrauben“ für den Autoverkehr in der Stadt würden dann 14.900 Kfz/24 h in der Wilhelmstraße herauskommen. Aber: Diese Wirkungen gehen nicht von der SW-Umfahrung aus, sondern wären Ergebnis einschneidender Restriktionen beim Autoverkehr, die der Gemeinderat beschließen müsste. Auf diese Mehrheiten im Rat sind wir GRÜNE sehr gespannt! Wir könnten sie jederzeit haben, denn diese Entscheidungen liegen ausschließlich bei der Stadt Bretten.

Die SW-Umfahrung zerstört landwirtschaftliche Nutzflächen, wertvolle Biotope und die Naherholungsgebiete Sprantaler Tal und Eng, nur um eine Verbindung zwischen zwei Autobahnen zu schaffen. Die Projektionen zeigen aber ganz klar, dass der Löwenanteil der Verkehrsreduzierung in Bretten selbst geleistet werden muss.

Wir GRÜNE halten nach wie vor nichts von der Südwestumfahrung. Sie bringt unter dem Strich große Nachteile, aber kaum Vorteile.

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowa

Das Böcklehaus und der Klimawandel …

(Brettener Woche, 02.11.2021) - Holzbau hat Konjunktur. Das Land fördert ihn nach Kräften, viele Gemeinde steigen darauf ein und betreiben Modellprojekte, so auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft an der Kleiststraße. Was ist der Sinn? Der Hauptverursacher des Klimawandels, das CO2, wird von der Natur im Holz gespeichert, wenn die Bäume heranwachsen. Außerdem braucht es kaum Energie, den Baustoff Holz bereitzustellen – verglichen z.B. mit Ziegelsteinen oder Beton. Eingebaut in ein Gebäude kann das Holz – bei pfleglicher Behandlung der Immobilie – Jahrhunderte überdauern, ohne wieder in CO2 verwandelt zu werden. Das klimaschädliche Gas wird also der Atmosphäre dauerhaft entzogen.

Das Gegenteil plant die Verwaltung nach heutigem Stand beim Böcklehaus. Ein konstruktiver Holzbau, eine Fachwerkkonstruktion aus der Zeit um 1700 sieht seinem Abriss entgegen, wenn keine anderslautende Entscheidung getroffen wird. Das „Altholz“ würde einer „energetischen Verwertung“ zugeführt, was nichts anderes heißt, als dass es verbrannt wird. Das Anfang des 18. Jahrhunderts eingelagerte COwürde freigesetzt, was für das Klima heute um Potenzen schlimmer ist, als wenn der Bau 1750 durch Schusseligkeit abgebrannt wäre. 

Man muss es in seiner gesamten Tragweite wahrnehmen: Es kann nicht sein, dass intakte Fachwerkhäuser dem Abriss preisgegeben werden und gleichzeitig ein Hohelied auf den konstruktiven Holzbau angestimmt wird. Das ist in höchstem Maße unglaubwürdig. Welcher Entscheidungsgang steht an? Die Häuser Weißhofer Straße 33 – 35 sind derzeit nicht in ihrem Bestand gefährdet, die Dächer sind dicht. Ein Zeitdruck, für die drei Häuser eine Zukunft zu entwerfen, besteht nicht. Das Böcklehaus behindert nachweislich weder den Busverkehr noch die Zabergäubahn. Niemand geht davon aus, dass die Stadt unmittelbar jetzt für einen Millionenbetrag das Böcklehaus sanieren soll. Aber das Damokles-Schwert des Abrisses muss weg, um Zeit für eine Lösung zu gewinnen. Dafür muss man die im Raum stehende „Restwertentschädigung“ (bei Abriss) „sausen lassen“ und das Sanierungsgebiet im März 2022 zu Ende gehen lassen, ohne das Böcklehaus vorher abzureißen. 

In seinem Buch „Mensch, Erde! Wir könnten es so schön haben“ geht Dr. Eckart von Hirschhausen auch auf das Bauen ein, auf den Baustoff Holz: „So wie wir in den letzten Jahrhunderten […] vor allem die fossile Energie aus immer tieferen Löchern in der Erde geholt und dabei die Atmosphäre zugemüllt und aufgeheizt haben, um tonnenschwere Gebilde auf die Erdoberfläche zu setzen, müssen wir in diesem Jahrhundert den Prozess umdrehen. Verbaut wird nur, was »aus der Luft« geholt wurde und im Holz CO2 lange bindet. Holz wächst nach, Beton nicht.“ (S. 320). 

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak

Haushalt muss ein Klimahaushalt werden

(Brettener Woche, 06.10.21) - Der Eckwertebeschluss zum Haushalt 2022 lässt aufgrund einer starken Zunahme der Verschuldung schwierige Haushaltsberatungen erwarten. Genauere Daten stehen noch aus. Aufgrund der bereits laufenden Großprojekte, die fortgesetzt werden müssen (MGB Bronnerbau, Sporgasse …), kann das absehbare Defizit aber auch nicht einfach „weggespart“ werden. Für uns Grüne ist im weiteren Verlauf der Haushaltserstellung wichtig, dass Investitionen in Klima-, Umwelt-, und Artenschutz und die Unterstützung der regionalen Landwirtschaft Priorität bekommen. Der Erhalt der Lebensgrundlagen und konkrete Maßnahmen in eine klimaverträgliche Stadt können nicht verschoben werden.

Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren haben wir angesprochen, dass künftig klimagerechtes und nachhaltiges Bauen deutlich gestärkt werden muss. Insbesondere Mehrfamilienhäuser müssen deutlicher in den Fokus, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln. Dies deckt sich auch mit der wachsenden Nachfrage nach Miet- und Eigentumswohnungen. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sind die Bauvorhaben des neuen Altenheims eines Investors und vor allem das Wohnbauvorhaben in der Kleiststraße der Städtischen Wohnbau vorbildlich. Die städtische Tochter wird die Gebäude in Holzbauweise errichten. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass in Bretten auch bei sozialem Wohnen modern, ästhetisch anspruchsvoll und nachhaltig geplant und gebaut und dadurch das Quartier erheblich aufgewertet wird. Und: Die anvisierte Holzbauweise hat das Zeug zum Hingucker.

Sozial durchmischte Wohngebiete erfüllen eine kaum zu überschätzende Rolle im Miteinander einer Gemeinde. Allerdings wirft der weitere Zubau von geförderten Wohnungen in einem Quartier die Frage auf, wann eine sinnvolle Durchmischung erreicht ist und ab welchem Punkt ein Ungleichgewicht entsteht. Haupteinflussfaktoren sind die Verfügbarkeit von Bauflächen „an der richtigen Stelle“ und die Bereitschaft von Investoren, geförderten Wohnungsbau dort auch zu errichten – mit Unterstützung durch das städtische Förderprogramm. Uns GRÜNEN erscheint eine weitere Vergrößerung des durch die Städtische Wohnungsbau an der Kleiststraße errichteten Gesamtquartiers über die jetzigen Bauvorhaben hinaus nicht sinnvoll. Vielmehr sollten an anderer Stelle Flächen ins Auge gefasst werden, z.B. im Zuge der Wohnbauland-Bereitstellung nach dem Abriss der alten Rechbergklinik und im Gebiet Katzhälde in Diedelsheim. Am Rechberg, wo grundsätzlich ein Baurecht bereits besteht, könnte das neue Instrument des sektoralen Bebauungsplans für Wohnen nach § 9 Abs. 2d BauGB zum Einsatz kommen, das der Gemeinde erlaubt, geförderten Wohnungsbau auch durchzusetzen, wenn andere Instrumente nicht greifen.

 

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak

Kommunaler Klimaschutz ja, aber…

(GR-Sitzung 20.07.21) Zwei Themen von sprichwörtlich „großer Tragweite“ dominierten die Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Juli 2021. Zuerst wurde der Energieplan Bretten als begleitendes Instrument zur Umsetzung der Brettener Klimaschutzstrategie beschlossen.

Die Umwelt-und Energieagentur des Landkreises, die Stadtwerke und weitere Akteure hatten das umfassende und detaillierte Konzept erstellt. Jetzt müssen diesem auch Taten folgen. Die aktuellen Hochwasser- und Starkregenfälle, die unter anderem das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in seinen Modellen schon lange prognostiziert, machen die Dringlichkeit deutlich. Im Klimastreckbrief für die Stadt Bretten (https://lokale-klimaanpassung.de/) ist klar nachzulesen, dass wir eine Zunahme der heißen Tage und Starkniederschläge bei gleichzeitiger Abnahme der Frost- und Eistage sowie der Sommerniederschläge zu erwarten haben. Für unsere GRÜNE Fraktion sind dies Gründe genug, die im Energieplan skizzierten Maßnahmen aus voller Überzeugung mitzutragen.

In dem Bericht liegt allerdings ein starker Fokus auf Freiflächen - eigentlich ein Thema des Regionalplans. Hier regt unsere Fraktion an, über Freiflächenphotovoltaik über fruchtbarem Boden, also Agri-PV, nachdenken, z.B. von Dürrenbüchig nach Wössingen hin auf den sieben Vierteläckern, plakativ wahrnehmbar entlang der B293 aus Karlsruhe kommend, mit einem selbstbewussten Slogan dazu: „Strom ernten für die Gartenschau“ zum Beispiel.

Die Stellungnahme der Stadt Bretten zur Fortschreibung des Regionalplans bewegt die Gemüter in Bretten seit Wochen. Die GRÜNE Leitlinie zur Bewertung der vorgesehenen Flächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie ist: „Jedes versiegelte Hektar ist ein Hektar gegen den Klimaschutz und schmälert die Lebenschancen der kommenden Generationen“. Wir haben die schreckliche Flutkatastrophe in der Eifel und anderswo nicht kommen sehen. Aber sie unterstreicht unseren Schlusssatz aus der letzten Sitzung ganz, ganz dick!

Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung lautete, 204 ha Naturfläche neu für Besiedelung vorzusehen. Die reduzierte Fassung der Verwaltung heute beläuft sich auf 122 ha – immer gerechnet ohne die unbebauten Flächen des gültigen Flächennutzungsplans. Wir GRÜNE hatten bereits bei der letzten Sitzung betont, dass wir mit einer moderaten Flächenentwicklung einverstanden sind. 122 ha betrachten wir allerdings nicht als moderat. Deshalb stellten wir weitere Streichungsanträge, die in der Summe die Flächeninanspruchnahme auf 78 ha herunterdrücken. Umgelegt auf eine 20-jährige Laufzeit des neuen Regionalplans ab 2022 sind das immer noch knapp vier Hektar pro Jahr bis 2042. Der Rat lehnte die Anträge jedoch mit großer Mehrheit ab.

Der Verweis auf den Wohnungsmangel taugt u.E. nicht als Argument für die Optionsflächen des Regionalplans. Um Wohnraum zu schaffen, muss die Stadt Bretten viel stärker an der Umsetzung längst beschlossener Bauflächen arbeiten. Beim Industriegebiet Rütwald waren damals parallele Planverfahren möglich (Regionalplan, Naturpark, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). Beim sich dahinschleppenden Wohnbaugebiet Katzhälde in Diedelsheim gelingt das offenbar nicht. Kämen dort in den nächsten 1 - 2 Jahren 200 Wohnungen auf den Markt, sähe die Situation in Bretten anders aus.

Zu den gewerblichen Bauflächen: Wir GRÜNEN lehnen das Karlsruher Dreieck als neuen Gewerbeschwerpunkt ab. Gerade noch akzeptabel erscheint uns die Fläche bei Rinklingen, die sehr wohl auch ohne Umgehungsstraße funktioniert. Warum kein Karlsruher Dreieck? Hat die Erschließung dort erst einmal angefangen, gibt es kein Halten mehr. In zehn Jahren stünden wir dann bei Karlsruher Dreieck III oder IV. Der Werdegang des Industriegebiets Gölshausen ist hierfür ein Lehrstück. Mit welchen falschen Versprechungen, Halbwahrheiten und politischen Pressionen wurde die Erschließung des Rütwaldes durchgepaukt? Bis heute liegen dort 11,9 ha Industriefläche ungenutzt und das Unternehmen, das am Ende den Zuschlag erhielt, denkt nicht im Traum daran, das Rinklinger Tal zu verlassen. In Gölshausen war erst Schluss, als die Topografie keine neue Erweiterung zuließ. Am Karlsruher Dreieck setzt die Topografie auch bei 300 ha noch keine Grenzen – auf Gondelsheimer Seite könnte es munter weiter gehen. Auch der hohe Invest für die äußere Erschließung würde sofort starken Druck in Richtung Erweiterung aufbauen.

Die Zukunft Brettens beginnt jetzt. Unsere Generation muss die Weichen stellen für eine umwelt- und menschenfreundliches Klima, für eine starke regionale Landwirtschaft und für eine nachhaltige und moderne Wirtschaftsstruktur, all dies geleitet von Respekt vor der Natur und der Mitwelt. Zu utopisch für Bretten?

Es grüßen,

Otto Mansdörfer, Dr. Ute Kratzmeier, Ira Zsarina Müller, Dr. Fabian Nowak

 

Schwierige Entscheidungen

(18.05.2021) Die Lärmschutzwand in Ruit kommt. Das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wird demzufolge sowohl in Diedelsheim als auch in Ruit umgesetzt. Zweifellos ist der Lärmschutz wichtig, egal welcher Verkehrsträger den Lärm verursacht. Dass in Ruit viele Bürger:innen sich dennoch vehement gegen eine Lärmschutzwand ausgesprochen haben, ist nachvollziehbar: Eine 3 Meter hohe Wand durch ein kleines Dorf in Tallage führt bei den Grundstücken direkt an der Bahn zu Verschattungen und wird generell als optische Zerschneidung des Dorfes empfunden. Der Kompromiss, der in der Vorlage jetzt formuliert ist, entschärft das Problem der Sichtbarkeit der Wand: An sensiblen innerdörflichen Stellen wird die LWS nur 2 Meter hoch sein, der obere Meter in Plexiglas. Wir fragten nach, ob das seit dem Fahrplanwechsel geltende Verbot lauter Güterzüge und dessen Ausweitung auf die EU ab 2024 das Lärmproblem nicht erheblich mindere. Außerdem forderten wir die Prüfung von innovativen Techniken wie C-Schalen, die weit weniger sichtbar sind. Weil diese Aspekte erst geprüft werden müssen, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.

Ein weiteres kontroverses Thema war der für Bretten und Umlandgemeinden vorgelegte qualifizierte Mietspiegel. Er bietet Mietern und Vermietern eine hilfreiche Orientierung für die Höhe der Mieten und ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und Fairness auf dem Mietwohnungsmarkt. Dies ist in Zeiten, in denen das Wohnen immer mehr zur neue sozialen Frage wird und viele Menschen in Existenznöte treibt, unabdingbar. Ein Grundbedürfnis wie das Wohnen allein über den Markt zu regeln hilft vor allem denjenigen, die ohnehin keinen Sozialstaat brauchen. Wir GRÜNEN haben als einzige Fraktion für den Mietspiegel gestimmt. Wir hoffen, dass in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen das Thema erneut diskutiert und abgestimmt wird. Die Bedenken und Nachfragen könnten bis dahin geklärt werden. Eine grundsätzliche Bereitschaft der meisten Fraktionen wurde ja deutlich.

Erfreulich ist die Zustimmung zum Radweg Bretten – Großvillars, der vor allem Pendler:innen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern soll. Was fehlt, ist eine sichere Querungshilfe. Wir GRÜNEN hatten hierzu bereits eine Radwegebrücke über die L 1103 im Einschnitt vor der Waldecke in die Diskussion eingebracht. Die Verwaltung hat zugesichert, sich für eine sichere Querung stark zu machen. Das ist gut. Denn nicht nur Lärm macht krank, auch ungesicherte Straßensituationen können der Gesundheit schaden.

Es grüßen, Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller und Fabian Nowak

Die Zukunft im Visier

(27.04.2021, Beitrag Brettener Woche) - Der im Gemeinderat präsentierte Zwischenbericht zeigt: Das Mobilitätskonzept, das wir im Juli verabschieden werden, ist eine hervorragende Grundlage, die Mobilität in Bretten in den nächsten Jahren systematisch und umfassend neu zu denken und zu gestalten. Die professionelle Begleitung durch die planersocietät, das Engagement des Beirats, aber auch die Bereitschaft der Verwaltung, den Einwohnerantrag  ernst zu nehmen und das Anliegen qualifiziert umzusetzen, hat unserer Meinung nach zu einem richtig guten Ergebnis geführt. Jetzt kommt es darauf an, das Mobilitätskonzept zur Sache von Verwaltung, Gemeinderat und der aller Bürger:innen zu machen, die Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Bei einem Vorhaben über mehrere Jahre wird es sicher auch notwendig sein, zu evaluieren und die Maßnahmen weiter zu entwickeln.

Mobilität geht uns alle an. Deshalb haben wir GRÜNEN vorgeschlagen, den Mobilitätsbeirat in einer kommunalen Version weiterzuführen. So bleiben Bürgerschaft, Gemeinderat, Ortschaftsräte und die Verwaltung im Gespräch. Außerdem ist eine Ansprechperson notwendig. Unsere Fraktion plädiert für einen zügigen Beitritt Brettens zur AGFK-BW (Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V.), um ein Zeichen zu setzen und vom Austausch und den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren. Regelmäßige Informationen über Vorhaben und Umsetzung sind wichtig, zum Beispiel via Internet und SocialMedia oder etwa regelmäßige Vor-Ort-Spaziergänge. So kann man die Brettener:innen bei der Umsetzung des Mobilitätskonzept mitnehmen und weitere Ideen erhalten.

Innerstädtische Mobilitätsplanung ist Teil der Stadtentwicklung. Dies hat sich auch beim Beschluss der Satzung für das künftige Sanierungsgebiet „Westliche Vorstadt“ gezeigt. Und: Modernisierung und der Erhalt bestehender Stadtgebiete sind aktueller denn je: Zum Einen gelangen viele Städte im Rahmen der Ausweisung zahlreicher Neubaugebiete an die Grenzen des Wachstums und zum Anderen ist zu beobachten, dass durch fortlaufende Veränderungsprozesse einzelne Quartiere mit den Entwicklungen nicht Schritt halten können, Missstände sind die Folgen.

Die Vorlagen zum Sanierungsgebiet „Westliche Vorstadt“ führen akribisch den Nachweis, dass die städtebaulichen Mängel groß sind. Wir GRÜNEN sehen in den umfassenden Fördermitteln, die durch die Festlegung von Sanierungsgebieten erschlossen werden können, dass zwischen Landmesserhaus, Melanchthon- und Wilhelmstraße die Lebensqualität in den nächsten Jahren erheblich verbessert werden kann. Bis zum Start der Gartenschau wird sich dieses zentrale Quartier in einem neuen Gewand zeigen.

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller und Fabian Nowak

Teuer, aber notwendig – der neue Bronnerbau

(09.04.2021) 54 Jahre nach seiner ersten Eröffnung 1967 wird der Bronnerbau des Melanchthongymasiums jetzt grundsaniert und nach heutigen pädagogischen Gesichtspunkten umgestaltet. Als größter Gebäudeteil des MGB ermöglichte er das enorme Wachstum der Schule auf rund 1.500 Schüler – bevor das Edith-Stein-Gymnasium gegründet wurde. Bei heute ca. 850 Schüler*innen in der „Anstalt“ MGB – wie die Schüler ihr Gymnasium zur Bauzeit des Bronnerbaus noch scherzhaft nannten – ist es sinnvoll, das Gebäude funktional neu zu gestalten. Die Anforderung, ja möglichst viele Schüler*innen zu fassen, besteht nicht mehr. Bei einem ersten Umbau hatte der Bau ein Satteldach erhalten, in dem die Aula platziert wurde. Das Satteldach wird jetzt einem begrünten Flachdach weichen.

Der Weg zum Umbau war alles andere als geradlinig und geschmeidig. Ein Architekturbüro, das die gestellten Anforderungen nicht einhielt, musste ausgewechselt werden. Die Komponenten des Umbaus wurden (sinnvoll, aber teurer) verändert, ohne dass dabei stets die gebotene Kostensorgfalt waltete. Schließlich löste die Ausschreibung der Bauleistungen einen Kostenschock bei Verwaltung und Gemeinderat aus. Die Kosten hatten sich von ursprünglich 9,6 Mio. € auf jetzt 13,9 Mio. € erhöht. In der Debatte am vergangenen Dienstag war aber für eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats klar, dass der Ausweg, alle Ausschreibungen aufzuheben, keine Option war. Jahre des Stillstands und ein verlorener Schulbauzuschuss von 3,4 Mio. € wären die Folge gewesen. Damit blieb es beim Baubeschluss vom 28.07.2020 mit der Auflockerung des starren Klassenzimmerrasters in allen Geschossen, dem Umbau zum Flachdach, dem Anbau des Treppenhauses an der Weißhofer Straße und der neuen Erschließung der Ebene -3.

Der Umbau des größten Gebäudeteils des MGB ist notwendig, um die Schule den Erfordernissen moderner Pädagogik anzupassen. Zwei wichtige Punkte dabei: Barrierefreiheit als ein Baustein für die Umsetzung von Inklusion und Räumlichkeiten, die differenziertes Lernen und Fördern ermöglichen.

Baugenehmigung und Förderzusage unterliegen einem Zeitregime und sind nicht beliebig zu verschieben. Die Baugenehmigung bezieht sich auf die jetzt vorliegende Umbaulösung und erlischt, wenn die Stadt etwas anderes macht. Die Schulbauförderung hat eine zeitliche Begrenzung (Abnahme Ende 2023). Damit war es weder sachgerecht noch der Schule zuträglich aus „einem fahrenden Zug“ auszusteigen.  Die Verwaltung wurde beauftragt, innerhalb der vergebenen Gewerke Einsparungen von insgesamt 1,1 Mio Euro vorzunehmen. Diese werden – so sehen wir GRÜNE das – den Nutzen des runderneuerten Bronnerbaus für die Schüler*innen aber nicht schmälern.

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller und Fabian Nowak

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