Radweg an der B 35: Ausbau ja – aber nicht auf Kosten von 21 Bäumen

Gute und sichere Radwege sind für die Verkehrswende notwendig. Deshalb unterstützen wir den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ausdrücklich. Wie bei allen Infrastrukturmaßnahmen muss aber auch beim Radwegebau die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in den Grünbestand gewahrt bleiben. Dabei dürfen an Radwege allerdings auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als an den Straßenbau. Bei großen Straßenbauprojekten wie dem Gölshäuser Dreieck oder der Südwestumgehung werden schließlich ebenfalls Eingriffe in Natur und Landschaft in Kauf genommen.

Für den geplanten Radweg bedeutet das aus unserer Sicht: Der Ausbau entlang der B 35 kann wie vorgesehen erfolgen. Anders beurteilen wir den kurzen Abschnitt entlang des Schwimmbads. Dort halten wir die bisherige Planung für nicht vertretbar. Für eine Engstelle von nur rund 100 Metern können nicht 21 Bäume gefällt werden, nur weil die Regelmaße des RadNETZ BW mit drei Metern Radwegbreite und einem 1,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen ohne Anpassung an die örtliche Situation umgesetzt werden sollen. Für diesen Abschnitt muss eine Sonderlösung gefunden werden.

Die Engstelle befindet sich bereits heute eindeutig innerorts. Um dies zusätzlich klarzustellen, schlagen wir vor, die Ortsschilder weiter in Richtung der Einmündung der B 35 zu versetzen. Innerorts wäre ein Sicherheitstrennstreifen von 75 Zentimetern ausreichend. Auf dem kurzen Abschnitt entlang des Schwimmbads halten wir zudem eine Radwegbreite von zwei Metern für vertretbar. Radwege dieser Breite gibt es im Land an vielen Stellen.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der für Radfahrer*innen sehr unübersichtliche Zaun näher an die Bäume versetzt werden kann. Dadurch ließen sich die Sichtverhältnisse verbessern und etwa 75 Zentimeter zusätzliche Fläche gewinnen. Auch eine Führung des Zauns auf der anderen Seite der Bäume sollte untersucht werden. Dass auf einen Zaun zum Schwimmbadgelände nicht verzichtet werden kann, steht dabei außer Frage.

Auch die von der Verwaltung vorgeschlagene Sicherung der Böschung mit L-Steinen kann Teil einer Lösung sein. Für einen drei Meter breiten Radweg reicht der dadurch gewonnene Platz zwar nicht aus. Im Rahmen einer Sonderbauform wäre aber bereits ein zusätzlicher Meter eine erhebliche Verbesserung.

Unser Ziel ist deshalb, das Projekt in zwei Abschnitte zu teilen: Der Radweg entlang der B 35 soll wie vorgesehen gebaut werden. Für den kurzen Abschnitt am Schwimmbad soll die Planung dagegen zunächst gestoppt werden. Die bereits vorgesehenen vorgezogenen Baumfällungen sind inzwischen gestoppt. Damit besteht die Möglichkeit, ohne Zeitdruck eine Lösung zu entwickeln, die ohne Eingriffe in den Grünbestand auskommt oder diese zumindest auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.

Unabhängig davon bleibt ein weiteres Problem bislang ungelöst: Rund 90 Prozent der Radfahrer*innen, die aus Richtung Knittlingen kommen, wollen nach unserer Einschätzung über die Weißhofer Straße weiter in Richtung Stadtzentrum fahren. An der unübersichtlichen Stelle unter der Bahnüberführung müssen sie sich bislang in den fließenden Verkehr einfädeln. Hier sollte eine Mittelinsel als sichere Querungshilfe geprüft werden. Die bisherige Planung des Regierungspräsidiums berücksichtigt diesen stadteinwärts gerichteten Radverkehr nicht ausreichend.

Wir wollen einen guten und sicheren Radweg – und wir sind überzeugt, dass dies an dieser Stelle auch möglich ist, ohne für rund 100 Meter Radweg 21 Bäume zu opfern.