Lärmaktionsplanung, Teil 1

Lärmaktionsplanung schafft mehr Ruhe an belasteten Straßen

Fraktionsbeitrag vom 28. November 2025

Die Umgebunglärmrichtlinie der EU – inzwischen übersetzt in Bundes- und Landesrecht – entfaltet jetzt auch in Brettener Straßen ihre Wirkung. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne mit entsprechenden Maßnahmen aufzustellen. Eine Untersuchung des Büros Köhler & Leutwein förderte eine ganze Reihe von hoch belasteten Straßen in Bretten zutage, an denen tagsüber oder/und nachts so hohe Lärmwerte auftreten, dass sie gesundheitlich belastend sind. 

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmaktionsplanung machen es unmissverständlich deutlich: Nahezu die Hälfte der Brettener Bürgerinnen und Bürger sind dauerhaft belastendem Verkehrslärm ausgesetzt. Für jeden Zehnten unter ihnen erreicht diese Belastung sogar ein Ausmaß, das als gesundheitsschädlich einzustufen ist. Wenn die Gesundheit auf dem Spiel steht, sprechen wir nicht mehr über Spielräume, sondern sind per Gesetz zum Handeln verpflichtet. Und genau diese verpflichtenden Maßnahmen waren Inhalt der Beschlussvorlage in der letzten Sitzung. Für den Gemeinderat bestand also kein Ermessensspielraum. Entschieden wurde dabei „nur“ über die gesundheitsgefährdenden Straßenabschnitte, in denen die Grenzwerte 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht überschritten werden. Wirksame Maßnahmen, um dem abzuhelfen, sind vor allem Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 innerorts und auf Tempo 70 auf stadtnahen Abschnitten der B 35. Wir GRÜNE unterstützen alle neun vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Einschränkungen – auch die ergänzenden Vorschläge der Verkehrsbehörde, in hochbelasteten Straßenzügen, bei denen Grenzwerte nur nachts überschritten werden, dennoch ganztägig Tempo 30 festzusetzen. 

Trotz der rechtlich glasklaren Ausgangslage taten sich Teile des Gemeinderats mit der Vorlage enorm schwer. Wir GRÜNE können es nicht nachvollziehen, das ungebremste Autofahren über die Gesundheit der Menschen zu stellen, die entlang der Straßen wohnen. Eine konsequente Geschwindigkeitsreduzierung ist eines der wirksamsten Mittel, um einmal die Lärmbelastung zu senken und um gleichzeitig das Unfallrisiko vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu verringern.

Deshalb drängen wir darauf, in den Stadtbereichen mit hohen Lärmimmissionen weitere Tempo-30-Regelungen zu prüfen und wo möglich umzusetzen. Die Lärmaktionsplanung ist richtig und sendet das klare Signal an die dort lebenden Menschen, dass ihr Wohlergehen für Gemeinderat und Verwaltung ein wertvolles Gut darstellt. Die Lärmaktionsplanung geht jetzt in die öffentliche Anhörung und zu den Trägern öffentlicher Belange (wie bei einem Bebauungsplan). Danach werden die Maßnahmen im Gemeinderat endgültig beschlossen.

Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Frank Schneidereit und Nina Tossenberger